Schlechte Rezensionen sind für viele Unternehmen ein echter Albtraum. Denn sie können potenzielle Kundinnen und Kunden abschrecken und dem Ruf der Firma erheblich schaden. Kritik gehört natürlich zum Geschäftsalltag dazu. Doch es gibt Bewertungen, die schlichtweg unfair, falsch oder sogar rufschädigend sind.
Das Problem dabei: Sie als Betroffener können solche Beiträge nicht selbst löschen. Nur der Verfasser oder die Plattform selbst haben diese Möglichkeit. Wenn ein Löschantrag erfolglos bleibt, kann eine Abmahnung der nächste sinnvolle Schritt sein.
Diese ist kein Angriff, sondern ein rechtliches Werkzeug, mit dem Sie sich gegen unzulässige Aussagen zur Wehr setzen können. Und das, ohne gleich den Klageweg beschreiten zu müssen.

Wann ist dieser Schritt sinnvoll?
Zuerst die schlechte Nachricht: Nicht jede negative Rezension rechtfertigt eine Abmahnung. Kritik ist erlaubt. Sogar harte. Entscheidend ist, ob die Bewertung gegen geltendes Recht verstößt. Dafür gibt es klare Kriterien, die Sie prüfen sollten, bevor Sie weitere Schritte ergreifen:
Unwahre Tatsachenbehauptungen
Beleidigungen oder Schmähkritik
Keine echte Geschäftsbeziehung
Wiederholte oder systematische Rufschädigung
Rechtlich gesehen greift bei rechtswidrigen Bewertungen der Schutz Ihres Unternehmens durch das allgemeine Persönlichkeits- und Wettbewerbsrecht. Eine Abmahnung dient in diesem Zusammenhang dazu, den Rechtsverstoß außergerichtlich zu unterbinden und in Zukunft derartige Wiederholungen zu verhindern.
So sollte das Schreiben aufgebaut sein
Wenn Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Rezension wehren wollen, brauchen Sie ein Schreiben, das juristisch Hand und Fuß hat. Damit es überhaupt Wirkung zeigt, muss es klar strukturiert, nachvollziehbar begründet und formal korrekt verfasst sein.
Folgende Elemente sollten auf keinen Fall fehlen:
1. Konkrete Benennung des Vorfalls
Beschreiben Sie präzise, welche Bewertung gemeint ist. Plattform, Datum und der genaue Wortlaut sollten im besten Fall genannt werden. Je konkreter Sie formulieren, desto besser. So vermeiden Sie Missverständnisse.
2. Begründung der Beanstandung
Erklären Sie, warum Sie den Beitrag für unzulässig halten. Wichtige Gründe könnten sein:
Falsche Tatsachenbehauptungen. Zum Beispiel, wenn behauptet wird, eine Leistung sei nicht erbracht worden, obwohl es dafür ausreichend Belege gibt.
Beleidigende Inhalte oder Schmähkritik. Darunter fallen Aussagen, die rein abwertend oder verletzend formuliert sind, ohne jeglichen sachlichen Kern.
Keine Geschäftsbeziehung. Dies ist der Fall, wenn die Rezension offensichtlich von jemandem stammt, der nie Kunde bei Ihnen war.
Systematische Rufschädigung. Etwa durch Konkurrenz oder anonyme Nutzer mit wiederholten Angriffen.
Ihre Argumente sollten mit Fakten belegt werden. Sofern diese Ihnen vorliegen. Zum Beispiel durch Rechnungen, Gesprächsprotokolle, Aussagen von Mitarbeitern oder Screenshots.

3. Aufforderung zur Unterlassung
Fordern Sie den Empfänger des Schreibens unmissverständlich dazu auf, die Bewertung zu entfernen oder zu ändern und derartige Äußerungen in Zukunft nicht mehr zu veröffentlichen. Geben Sie eine angemessene Frist an. Ein Zeitraum von 7 Tagen hat sich dabei in der Praxis bewährt.
4. Hinweis auf rechtliche Schritte
Machen Sie klar, dass Sie im Fall einer Nichtreaktion weitere Schritte einleiten. Eine Klage oder ein Antrag auf einstweilige Verfügung können in Aussicht gestellt werden. Das muss selbstverständlich nicht zwangsläufig erfolgen. Häufig reicht allein die Nennung dieser Optionen, um Nachdruck zu verleihen und die Gegenpartei zum Einlenken zu bewegen.
5. Bitte um Unterlassungserklärung
Ergänzend sollte der Verfasser gebeten werden, mit seiner Unterschrift zu bestätigen, dass er solche Äußerungen künftig unterlässt. Ideal ist eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Diese schützt Sie davor, dass die Rezension (oder Beiträge mit ähnlichen Inhalten) zu einem anderen Zeitpunkt erneut auftaucht.
Tipps für die Formulierung
Beim Verfassen des Schreibens sollten Sie dringend auf drei Dinge achten:
Bleiben Sie sachlich. Auch wenn der Ärger groß ist. Ein ruhiger und professioneller Ton bringt Sie weiter.
Formulieren Sie Ihr Anliegen präzise. Juristische Klarheit ist dringend notwendig. Vermeiden Sie vage Aussagen und bleiben Sie bei überprüfbaren Fakten.
Stützen Sie Ihre Forderung durch Beweise. Ein Screenshot der Bewertung, Nachweise über die Geschäftsbeziehung oder eine Gegendarstellung Ihrerseits helfen dabei, Ihre Worte glaubwürdig zu untermauern.
Tipp: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Argumentation rechtlich haltbar ist oder wie Sie das Schreiben korrekt formulieren, kann professionelle Unterstützung sinnvoll sein. Anwälte, die sich auf Reputationsschutz spezialisiert haben, können Ihnen helfen, ein rechtssicheres Schreiben aufzusetzen.
Reaktionsmöglichkeiten für Betroffene
Haben Sie selbst eine rechtliche Aufforderung zum Entfernen einer Rezension erhalten und sind nun verunsichert, was Sie machen sollen?
Wichtig ist: Bewahren Sie Ruhe. Nicht jede Beanstandung ist automatisch gerechtfertigt. Bevor Sie reagieren, sollten Sie strukturiert vorgehen:
Prüfen Sie zuerst die Bewertung. Enthält diese tatsächlich falsche Tatsachenbehauptungen, persönliche Angriffe oder wurde sie gar nicht von Ihnen verfasst? Oder handelt es sich um eine Meinungsäußerung, die kritisch, aber erlaubt ist?
Ihre Optionen: Widerspruch, Kontaktaufnahme oder Unterstützung durch Dritte
Wenn Sie überzeugt sind, dass Ihr Beitrag berechtigt ist und es sich um eine geschützte Meinungsäußerung handelt, können Sie auf das Schreiben reagieren und widersprechen. Dabei sollten Sie sachlich argumentieren und gegebenenfalls Belege anführen.
In manchen Situationen hilft es auch, den Absender direkt zu kontaktieren – sei es schriftlich oder telefonisch. Oft lassen sich auf diesem Weg Missverständnisse ausräumen und eine einvernehmliche Lösung finden.
Sollten Sie sich unsicher sein oder der Fall komplizierter erscheinen, ist es ratsam, juristischen Beistand hinzuzuziehen. Eine spezialisierte Kanzlei kann für Sie prüfen, ob das Vorgehen berechtigt ist – und im Zweifel die passende Reaktion vorbereiten.
Tipp: Leisten Sie ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt keine Unterschrift unter einer Unterlassungserklärung.

Präventive Maßnahmen
Der beste Weg, mit negativen Bewertungen umzugehen, ist, sie gar nicht erst entstehen zu lassen. Selbstverständlich lässt sich dies in der Praxis nie vollständig vermeiden. Trotzdem können Sie durch aktives Reputationsmanagement viel dazu beitragen, Ihren guten Ruf zu schützen und Angriffsfläche zu minimieren.
Beginnen Sie mit einem hervorragenden Kundenservice. Wer schnell, freundlich und lösungsorientiert reagiert, reduziert das Risiko, dass Kunden ihren Ärger öffentlich machen. Holen Sie außerdem regelmäßig ehrliches Feedback ein. Direkt nach dem Kauf oder der Dienstleistung ist der beste Zeitpunkt. So können Sie Unzufriedenheit früh erkennen und gegensteuern, bevor sie in einer Bewertung landet.
Ermutigen Sie zufriedene Kundinnen und Kunden aktiv dazu, eine Rezension zu hinterlassen. Eine ausgewogene Bewertungsbasis mit vielen positiven Stimmen sorgt dafür, dass einzelne kritische Kommentare weniger ins Gewicht fallen.
Behalten Sie auch die Bewertungsplattformen im Blick. Es ist relevant, dass Sie professionell und zeitnah auf Kritik reagieren. So zeigen Sie Transparenz und Kundenorientierung. Beide Punkte wirken vertrauensbildend und schützen Ihre Reputation langfristig.
Fazit
Unfaire Rezensionen können richtig wehtun. Besonders dann, wenn sie nicht nur kritisch, sondern schlicht falsch oder gar beleidigend sind. Genau deswegen lohnt es sich, genauer hinzuschauen. In einigen Fällen ist es sinnvoll, sich zur Wehr zu setzen. Und das muss nicht immer in Form einer Anzeige oder Zivilklage sein. Auch ein rechtssicheres Schreiben kann wirkungsvoll sein.
Wichtig ist, die Situation realistisch einzuschätzen. Denn nicht jede Bewertung ist rechtswidrig. Wenn aber bestimmte Grenzen überschritten werden, sollten Sie das nicht einfach hinnehmen. Mit einer gut begründeten Reaktion, einem kühlen Kopf und der nötigen Fachkenntnis lässt sich viel erreichen. In der Regel sogar ohne großes Aufsehen.
Wer zusätzlich in aktives Reputationsmanagement investiert, sorgt dafür, dass einzelne Ausreißer nicht zu viel Gewicht bekommen. So bleiben Sie langfristig handlungsfähig und behalten Ihre Außenwirkung im Griff.
Und falls Sie sich unsicher sind: Holen Sie sich Unterstützung. Es ist absolut legitim, sich rechtlich absichern zu lassen. Gerade dann, wenn es um Ihren guten Ruf geht.