Eine schlechte Rezension im Internet ist schnell geschrieben. Die daraus entstehenden Folgen jedoch können weitreichend sein. Für Firmen stellt sich oft nicht nur die Frage, wie man mit derartiger Kritik umgeht, sondern auch, ob diese überhaupt zulässig ist. Denn nicht jedes negative Kundenfeedback fällt unter die Meinungsfreiheit. In bestimmten Fällen können Bewertungen rechtswidrig sein und einen Unterlassungsanspruch begründen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit derartigen Beiträgen umgehen können und welche rechtlichen Instrumente Ihnen zur Verfügung stehen.

Negative Kritik: Wann können Unternehmen eine Klage einreichen?
Nicht jede 1-Stern-Bewertung rechtfertigt rechtliche Schritte. Grundsätzlich sind kritische Meinungsäußerungen zulässig und vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Selbst dann, wenn diese für Sie als Unternehmer unangenehm sind. Eine Klage kommt deswegen nur in Betracht, wenn ein Review die Grenze des rechtlich Zulässigen überschreitet.
Abgrenzung zwischen hinnehmbarer Kritik und Rechtsverstoß
Entscheidend ist, ob die Rezension noch vom Schutz der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Zulässig sind subjektive Werturteile, persönliche Eindrücke und kritische Einschätzungen. Die Grenze zur Rechtswidrigkeit ist jedoch überschritten, wenn Inhalte nicht mehr auf einer sachlichen Auseinandersetzung beruhen. Oder aber keinerlei Bezug zu überprüfbaren Tatsachen haben.
Erhebliche Beeinträchtigung als Voraussetzung
Nicht jede Rechtsverletzung führt automatisch auch zu einer Klage. In der Praxis spielt es eine Rolle, ob die Bewertung geeignet ist, den Ruf des Unternehmens nachhaltig zu schädigen. Oder aber erhebliche wirtschaftliche Nachteile verursacht. Je gravierender die Auswirkungen, desto eher kommt ein gerichtliches Vorgehen in Betracht.
Einzelfallprüfung statt Automatismus
Ob eine Klage sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Wie vom konkreten Inhalt, vom Kontext der Bewertung und von der Beweislage. Pauschale Aussagen lassen sich hier nicht treffen. Genau deswegen sollten Sie vor einer Klage sorgfältig prüfen, ob außergerichtliche Schritte ausreichen oder ob ein gerichtliches Verfahren tatsächlich erforderlich ist.
Verhältnismäßigkeit und Prozessrisiko
Eine Klage sollte immer das letzte Mittel sein. Denn gerichtliche Verfahren sind zeitaufwendig und mit Kosten verbunden. Daher ist eine nüchterne Abwägung zwischen Erfolgsaussichten, Aufwand und möglicher Wirkung unerlässlich.
Unterlassungsanspruch: Was steckt dahinter?
Hinter dem Begriff verbirgt sich eines der zentralen rechtlichen Mittel, um gegen rechtswidrige Bewertungen vorzugehen. Der Unterlassungsanspruch zielt jedoch nicht darauf ab, den Verfasser zu bestrafen. Sondern eher, eine weitere Verbreitung oder Wiederholung der beanstandeten Aussage in Zukunft zu verhindern.
Rechtlich basiert er unter anderem auf dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Wird durch eine Rezension der gute Ruf einer Firma verletzt, kann ein Anspruch auf Unterlassung bestehen. Voraussetzung dafür ist jedoch stets, dass die Bewertung rechtswidrig ist. Etwa weil sie falsche Tatsachen behauptet oder aber die Grenze zur Schmähkritik überschreitet.
Der Unterlassungsanspruch richtet sich in der Regel gegen den Verfasser des Reviews, nicht gegen die Plattform selbst. In der Praxis erfolgt die Durchsetzung häufig zunächst außergerichtlich. Beispielsweise durch eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Ziel ist es, eine erneute Veröffentlichung der beanstandeten Inhalte verbindlich auszuschließen.
Anspruchsvoraussetzungen
Nicht jede schlechte Rezension rechtfertigt einen Unterlassungsanspruch. Damit Sie als Unternehmer rechtlich erfolgreich gegen den Beitrag vorgehen können, müssen zuerst bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sollten Sie vor jedem weiteren Schritt sorgfältig prüfen.
Grundsätzlich kommen derartige Ansprüche nur dann in Betracht, wenn das Feedback rechtswidrig ist. Und zudem in Ihre schutzwürdigen Rechte eingreift. Maßgeblich sind dabei insbesondere folgende Punkte:
Die Bewertung muss über die zulässige Meinungsäußerung hinausgehen. Etwa durch falsche Tatsachenbehauptungen oder beleidigende Aussagen.
Der Beitrag muss geeignet sein, den guten Ruf oder die wirtschaftliche Stellung Ihrer Firma zu beeinträchtigen.
Ein Unterlassungsanspruch setzt voraus, dass eine erneute Veröffentlichung oder Verbreitung des beanstandeten Contents droht.
Der Anspruch richtet sich in der Regel gegen den Schreiber der Bewertung. Dessen Verantwortlichkeit für den Inhalt muss jedoch feststehen.
Liegt eine zulässige Meinungsäußerung vor, scheidet ein Unterlassungsanspruch aus. Auch wenn die Kritik von Ihnen als unfair empfunden wird.

Rechtswidrige Bewertungen
Nicht jede schlechte Rezension ist, wie weiter oben erwähnt, automatisch rechtswidrig. Viele kritische Äußerungen fallen vielmehr unter die Meinungsfreiheit. Und müssen von Ihnen als Unternehmer hingenommen werden, auch wenn sie wirtschaftlich nachteilig wirken. Gegen geltendes Recht verstößt eine Bewertung erst dann, wenn sie bestimmte rechtliche Grenzen überschreitet. Ein Kundenfeedback kann insbesondere dann rechtswidrig sein, wenn:
Sobald überprüfbare Aussagen verbreitet werden, die objektiv falsch sind. Denn dann liegt keine zulässige Meinungsäußerung mehr vor.
Stehen Beleidigungen oder Herabsetzungen im Vordergrund und nicht die sachliche Auseinandersetzung, entfällt der Schutz der Meinungsfreiheit.
Bewertungen von Personen ohne Geschäftsbeziehung zur Firma können unzulässig sein. Besonders wenn konkrete Vorwürfe genannt werden.
Die Rezension muss eine spürbare Beeinträchtigung des Ansehens oder der wirtschaftlichen Interessen darstellen.
Die hier genannten Fallgruppen bilden die Grundlage für weitere rechtliche Schritte.
Gerichtliche Entscheidungen
Bereits seit einigen Jahren befasst sich die deutsche Rechtsprechung intensiv mit der Zulässigkeit von digitalen Bewertungen. Dabei stellen Gerichte regelmäßig klar, dass schlechte Rezensionen grundsätzlich vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind. Sie betonen jedoch auch, dass dieser Schutz keineswegs grenzenlos gilt.
In zahlreichen Entscheidungen wurde bestätigt, dass unwahre Tatsachenbehauptungen keinen rechtlichen Schutz genießen. Wenn der Verfasser des Beitrags konkrete Vorwürfe nicht belegen kann, überwiegt regelmäßig das Schutzinteresse der betroffenen Firma. Auch Schmähkritik, bei der die Herabsetzung im Vordergrund steht und überhaupt kein sachlicher Bezug erkennbar ist, wird von Gerichten als unzulässig eingestuft.
Ferner wurde in zahlreichen Urteilen mehrfach entschieden, dass Reviews ohne tatsächlichen Kundenkontakt rechtswidrig sein können. Speziell wenn sie rufschädigende Aussagen enthalten. Insgesamt zeigt die Rechtsprechung also, dass Sie als betroffener Unternehmer gute Erfolgsaussichten haben, wenn klare rechtliche Grenzen überschritten werden.
Durchsetzung
Wenn sich eine Rezension als rechtswidrig herausstellt, stehen Ihnen als Unternehmer verschiedene Möglichkeiten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche offen. Welche davon sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Denken Sie daran: Nur eine strukturierte Vorgehensweise hilft, unnötige Eskalationen zu vermeiden und die eigenen Rechte dennoch effektiv durchzusetzen.
Typische Schritte sind:
Prüfung der Bewertung → Zunächst sollte der Inhalt rechtlich eingeordnet werden. Nur so lassen sich Erfolgsaussichten realistisch bewerten.
Meldung bei der Plattform → Viele rechtswidrige Reviews lassen sich durch formale Löschmeldungen bei Google oder anderen Bewertungsplattformen entfernen.
Außergerichtliche Aufforderung → Der Schreiber kann zur Entfernung seines Beitrags und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden.
Einschaltung von Onno Plus → Wir verfassen professionelle und rechtssichere Löschanträge in Ihrem Namen für Google und andere Portale.
Gerichtliche Schritte → Erst wenn außergerichtliche Maßnahmen scheitern, sollten Sie eine Klage in Betracht ziehen.
Die Unterlassungserklärung
Was steckt hinter dem Begriff?
Eine Unterlassungserklärung ist eine rechtlich verbindliche Erklärung. Mit dieser verpflichtet sich der Verfasser einer Bewertung dazu, eine bestimmte Äußerung künftig nicht mehr zu verbreiten oder zu wiederholen. Sie dient in erster Linie dazu, weitere Rechtsverletzungen zu verhindern und einen Streit außergerichtlich beizulegen.
Wann kommt es in Betracht?
Die verbindliche Unterlassungsvereinbarung wird häufig dann verlangt, wenn eine Google-Bewertung rechtswidrig ist. Zum Beispiel durch unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder fehlenden Kundenkontakt. Voraussetzung ist aber immer, dass ein Unterlassungsanspruch tatsächlich besteht.
Warum ist Vorsicht geboten?
Eine Unterlassungsverpflichtung ist rechtlich bindend. Bei einem Verstoß drohen Vertragsstrafen, die in empfindlicher Höhe ausfallen können. Deshalb sollten solche Erklärungen weder ungeprüft abgegeben noch vorschnell gefordert werden. Eine rechtliche Prüfung durch einen Juristen ist in jedem Fall ratsam.
Bedeutung im Zusammenhang mit Google-Bewertungen
Im Kontext von Rezensionen ist die Unterlassungserklärung ein häufig genutztes Mittel. Und wird verwendet, um rechtswidrige Inhalte dauerhaft zu unterbinden und Rechtssicherheit für beide Seiten zu schaffen.
Konsequenzen für den Angeklagten
Sobald ein Review als rechtswidrig eingestuft wird, kann dies für den Verfasser spürbare rechtliche Konsequenzen haben. Neben der Entfernung des Beitrags droht insbesondere die Verpflichtung zur Unterlassung. Häufig verbunden mit einer Vertragsstrafe für den Fall einer erneuten Veröffentlichung. Zudem können Kosten für anwaltliche Schritte oder gerichtliche Verfahren entstehen. In Einzelfällen ist auch eine Schadensersatzforderung denkbar. Wie etwa bei nachweisbaren wirtschaftlichen Schäden. Welche Konsequenzen tatsächlich eintreten, hängt aber stets vom konkreten Inhalt der Bewertung und vom weiteren Verlauf des Verfahrens ab.
Fazit
Schlechte Rezensionen bei Google sind nicht per se unzulässig. Ihr Inhalt kann jedoch schnell rechtliche Grenzen überschreiten. Unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder fehlender Kundenkontakt begründen unter Umständen einen Unterlassungsanspruch. Nur wer Reviews gewissenhaft prüft und strukturiert vorgeht, kann sich wirksam gegen rechtswidrige Inhalte schützen. Und auch wirtschaftliche Risiken kontrollieren.