Rezensionen sind für Firmen heute wichtiger denn je. Denn sie beeinflussen das Vertrauen potenzieller Kunden und wirken sich auf das Ranking aus. Zudem können sie sogar über Erfolg oder Misserfolg eines Geschäfts entscheiden. Doch nicht jede Kritik ist sachlich formuliert. Immer wieder kommt es vor, dass in den Beiträgen rechtliche Grenzen überschritten werden. Wer über das Ziel hinausschießt, andere beleidigt oder gar falsche Behauptungen aufstellt, muss unter Umständen mit Konsequenzen rechnen.
Und das betrifft nicht nur Einzelfälle. Das Internet ist kein rechtsfreier oder gar anonymer Raum. Schon eine einzige unüberlegte Aussage kann juristisch betrachtet heikel sein. Zumindest, wenn sie als Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung gewertet wird. Dabei spielt es gar keine Rolle, ob der Beitrag aus Frust geschrieben wurde. Oder ob der Autor vermeintlich „nur die Wahrheit“ sagen will.

Warum das Thema für zwei Seiten interessant ist
Egal, ob Sie Unternehmer oder Verfasser einer Bewertung sind: Sie sollten in jedem Fall wissen, was erlaubt ist. Firmen (und auch Privatpersonen) können sich gegen rechtswidrige Beurteilungen wehren. Insbesondere dann, wenn diese falsche Tatsachen behaupten, rassistisch oder persönlich verletzend sind.
Rezensenten sollten wiederum mit Bedacht formulieren. Denn Google schätzt zwar die Meinungsfreiheit, aber die Grenze zwischen zulässiger Meinung und strafbarer Aussage ist oft fließend. Wer sie überschreitet, riskiert zum einen die Löschung seines Beitrags. Und muss unter Umständen auch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Meinungsfreiheit vs. Strafbarkeit
In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. Sie erlaubt es jedem, seine Meinung frei zu äußern, auch in der Öffentlichkeit. Doch diese Freiheit endet dort, wo die Rechte anderer verletzt werden. Vor allem, wenn Aussagen nicht mehr als Meinung, sondern als Tatsachenbehauptungen oder gar Beleidigungen gelten. Dies ist juristisch heikel. Entscheidend ist nicht nur, was gesagt wird, sondern auch wie.
Beispiele der Abgrenzung:
Zulässige Meinung: „Ich empfand den Service als unterirdisch und komme definitiv nicht wieder.“
Grenzfall: „Die Mitarbeiter dieses Friseursalons sind absolut unfähig.“ Diese Aussage kann je nach Kontext noch als Meinung durchgehen.
Unzulässig: „Die Firma XYZ betrügt ihre Kunden.“ Das ist eine strafbare Tatsachenbehauptung, wenn sie nicht belegbar oder unwahr ist.
Ab wann ist ein Kundenfeedback strafbar?
Eine Bewertung ist strafrechtlich relevant, wenn sie:
beleidigend ist oder Schmähkritik enthält
unwahre Tatsachen über eine Person oder das Unternehmen verbreitet.
geschäftsschädigend wirkt, ohne einen realen Vorfall als Grundlage zu haben.
Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen:
Meinung
Tatsachenbehauptung (muss belegbar sein)
und rechtswidrigen Inhalten (strafbar)
Jede Behauptung muss beweisbar sein. Wer etwa die Aussage tätigt, dass ein Arzt eine falsche Diagnose gestellt hat, müsste dies belegen. Ansonsten hat der Beitrag das Ziel, den Ruf des Betroffenen zu schädigen. Und dies kann den Tatbestand der Verleumdung erfüllen.
Was tun bei einer gefälschten Bewertung?
Ein Fake-Kundenfeedback ist nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Es gibt jedoch einige Anhaltspunkte, die Sie stutzig machen sollten:
Sie können keine eindeutige Geschäftsbeziehung aus dem Inhalt erkennen.
Das Profil hat mehrere identische Rezensionen bei verschiedenen Firmen hinterlassen.
Der Inhalt hat keinerlei Bezug zu Ihrem Unternehmen oder wirkt völlig aus dem Zusammenhang gerissen.
Wenn Sie auch nur den leisesten Verdacht hegen, dass eine Bewertung gefälscht ist, müssen Sie sofort aktiv werden. Der erste Schritt sollte eine Meldung an Google sein. Am besten per E-Mail, wobei Sie Beweise und eine kurze, sachliche Begründung einreichen können. Ist der Beitrag geschäftsschädigend, lohnt sich der nächste Schritt:
Beauftragen Sie Onno Plus, um eine fundierte und rechtssichere Löschmeldung zu erstellen.
Oder wenden Sie sich direkt an einen spezialisierten Anwalt.
Kann man den Verfasser identifizieren?
Auf den ersten Blick scheint der Autor einer Rezension anonym zu sein. Zumindest, wenn er ein Pseudonym verwendet. Google zeigt bei Beiträgen diesen Namen und das Profilbild an. Eine direkte Kontaktaufnahme oder Rückverfolgung über die Plattform ist nicht vorgesehen. Es gibt trotzdem Möglichkeiten, den Urheber ausfindig zu machen:
Nennen Rezensenten Details, die nur bestimmte Personen kennen könnten, lässt sich ein Rückschluss auf den Autor ziehen.
In besonders schweren Fällen, etwa bei Verleumdung oder geschäftsschädigenden Falschbehauptungen, kann ein Antrag auf Auskunft gestellt werden. Google muss dann im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens offenlegen, wer hinter dem Profil steckt.
Fachanwälte können prüfen, ob Voraussetzungen für eine Identifizierung vorliegen und bei Bedarf ein Verfahren einleiten.
Wichtig zu wissen: Ohne triftigen Grund und ohne rechtliche Grundlage bleibt die Identität des Verfassers durch die Plattform geschützt.

In diesen Fällen sollten Sie rechtlich vorgehen
Leiten Sie rechtliche Schritte ein, wenn der Inhalt des Feedbacks klar gegen geltendes Recht verstößt. Etwa durch Beleidigungen, Verleumdungen, Bedrohungen oder rassistische Aussagen. Auch bei falschen Tatsachenbehauptungen, die den Ruf Ihrer Firma gezielt schädigen sollen, ist juristisches Handeln gerechtfertigt.
Wenn ein Löschantrag an Google erfolglos bleibt, kann der nächste Schritt eine Anzeige bei der Polizei oder die Beauftragung eines Anwalts sein. Besonders dann, wenn wirtschaftlicher Schaden droht, lohnt sich dieser Weg.
Wer darf die Anzeige erstatten?
Grundsätzlich darf jeder, der von einer strafbaren Rezension betroffen ist, eine Anzeige erstatten. Das können Unternehmer als auch Privatpersonen sein. Wichtig ist dabei, dass Sie entweder selbst angegriffen wurden oder Ihr guter Ruf unmittelbar betroffen ist. Sei es durch falsche Tatsachen oder persönliche Beleidigungen.
Die Anzeige kann formlos bei jeder Polizeidienststelle oder online über entsprechende Portale erfolgen. Auch eine Vertretung durch einen Anwalt ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Wer im Namen einer Firma handelt, zum Beispiel als Geschäftsführer, sollte dies bei der Anzeige deutlich machen.
Wichtig: Die Anzeige selbst ist kostenfrei. Ob es zu einem Ermittlungsverfahren kommt, entscheidet jedoch die Staatsanwaltschaft nach eigener Prüfung. Bei Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung handelt es sich um sogenannte Antragsdelikte. Das bedeutet, Sie müssen ausdrücklich erklären, dass Sie eine Strafverfolgung wünschen.
Welche Strafen drohen?
Wer sich in einem Beitrag im Ton vergreift, muss nicht nur damit rechnen, dass dieser entfernt wird. In manchen Fällen kann es auch rechtliche Konsequenzen geben. Das Strafmaß hängt u. a. vom konkreten Verstoß ab und wird im Einzelfall beurteilt.
Mögliche rechtliche Folgen:
Beleidigung (§ 185 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Üble Nachrede (§ 186 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Sofern die Aussage nicht bewiesen werden kann.
Verleumdung (§ 187 StGB): Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre, wenn bewusst falsche Tatsachen verbreitet werden.
Rufschädigung mit wirtschaftlichem Schaden: Hier drohen zusätzlich zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz oder Unterlassungsklagen.
Wichtig: Es reicht nicht aus, dass jemand sich beleidigt fühlt. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob die Aussage objektiv gegen geltendes Recht verstößt.
Fazit
Wer eine Rezension verfasst, sollte sich im Klaren darüber sein, dass nicht jede Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Beleidigungen, rassistische Aussagen oder gezielte Rufschädigung können strafbar sein und ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Für Sie als Unternehmer bedeutet das, dass Sie nicht jede schlechte Kritik hinnehmen müssen. Mit dem richtigen Vorgehen, sei es über Google, einen spezialisierten Dienstleister wie Onno Plus oder direkt über einen Anwalt, lassen sich unzulässige Beiträge oft entfernen.
Essenziell ist, keinesfalls impulsiv zu reagieren. Sondern sachlich und strategisch. Auf diese Weise schützen Sie Ihren Ruf und signalisieren gleichzeitig auch professionellen Umgang mit schlechten Bewertungen.