Unberechtigte Google-Bewertungen entfernen

Sebastian Membrez
5 min Lesezeit
Aktualisiert am: 25. Juni 2025

Rezensionen sind grundsätzlich eine gute Sache. Denn so können sich dadurch potenzielle Kunden vorab ein Bild vom Angebot des Unternehmers machen. Der Nachteil: Negatives Feedback kann schnell das Gegenteil bewirken und Konsumenten abschrecken. Besonders frustrierend wird es, wenn der Beitrag nicht nur schlecht, sondern auch unberechtigt ist. Was viele nicht wissen: Sie selbst können solche Bewertungen nicht eigenhändig entfernen. Dieses Recht haben nur der Verfasser und Google selbst. 

Trotzdem lohnt es sich, aktiv zu werden. Denn unberechtigte Beiträge können den guten Ruf beeinträchtigen. Und auch Ihre Umsätze enorm beeinträchtigen. Wenn Sie falsche, beleidigende oder irreführende Inhalte entdecken, sollten Sie diese aus diesem Grund nicht einfach ignorieren. Sondern gezielt dagegen vorgehen. Ihnen stehen dafür einige Möglichkeiten offen. 

Wann eine Rezension als unrechtmäßig gilt und wie Sie handeln können

Nicht jede schlechte Bewertung ist automatisch auch unzulässig. Kritik gehört zur Meinungsfreiheit. Doch wenn ein Eintrag falsche Tatsachen behauptet, beleidigend formuliert ist oder gar vorsätzlich täuscht, kann er rechtlich angreifbar sein.

Automatischer Prüfmechanismus mit Schwächen

Bereits beim Absenden einer Rezension setzt Google auf eine automatische Prüfung. Dabei sollen bestimmte Inhalte wie Hassrede, vulgäre Ausdrücke oder offensichtlicher Spam erkannt und blockiert werden, bevor sie überhaupt veröffentlicht werden. Doch dieses System hat Schwächen: Denn ein Algorithmus erkennt keine Lügen, wenn diese sachlich formuliert sind. Wer also bewusst falsche Inhalte schreibt, aber dabei auf auffällige Schlüsselwörter verzichtet (wie vulgäre Sprache oder Drohungen), umgeht den Filter mühelos.

Manuelle Prüfung nur nach Meldung

Die Plattform ist auf Hinweise von Nutzern angewiesen. Wenn Sie eine unzulässige Bewertung entdecken, können Sie diese direkt im Unternehmensprofil melden. Gehen Sie dafür folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie den Beitrag auf.

  • Klicken Sie auf die drei Punkte rechts neben der Bewertung.

  • Wählen Sie „Bewertung melden“.

  • Wählen Sie den passenden Grund aus (z. B. Spam, unangemessene Inhalte, Interessenkonflikt).

Beweise per E-Mail nachreichen

In schwerwiegenderen Fällen, wie bei falschen Tatsachenbehauptungen, reicht die Standardmeldung oft nicht aus. Hier empfiehlt es sich, zusätzliche Beweise wie Screenshots, E-Mail-Verläufe oder Verträge zu sammeln. Diese können Sie dann an das Bewertungs-Team von Google per E-Mail senden. 

Geduld gefragt: Nicht jede Rezension wird gelöscht

Nach der Einreichung der Meldung beginnt die inhaltliche Prüfung. Das kann einige Tage bis Wochen dauern. Wichtig zu wissen: Nicht jede beanstandete Bewertung wird entfernt. Die Entscheidung liegt bei der Plattform, und diese prüft streng entlang ihrer Richtlinien. In einigen Fällen wird auch der Rezensent benachrichtigt, und um Stellungnahme oder Änderung des Beitrags gebeten.

Auch wenn das Kundenfeedback nicht sofort verschwindet, lohnt sich der Aufwand. Vor allem dann, wenn der Inhalt nachweislich falsch oder geschäftsschädigend ist.

Was gilt bei anonymen Beurteilungen?

Grundsätzlich sind anonyme Beiträge erlaubt. Diese Praxis ist durch die Plattformrichtlinien gedeckt und steht im Einklang mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Eine Google Bewertung muss also nicht zwingend mit Klarnamen erfolgen, um zulässig zu sein. 

Meinungsfreiheit endet bei Lüge und Rufschädigung

Das Recht hat klare Grenzen. Wer sachlich schreibt, darf Kritik äußern. Auch ohne die Nennung des realen Namens. Beispielsweise: „Ich fand die Beratung sehr unpersönlich und wenig hilfreich.“ Derartige Aussagen spiegeln subjektive Eindrücke wider und sind rechtlich erlaubt. 

Unzulässig ist es hingegen, wenn falsche Tatsachen behauptet werden. Wie: „Die Firma hat mich betrogen und die vereinbarte und bezahlte Leistung nicht erbracht“, obwohl der Kunde nie Kontakt hatte. Hier wird bewusst eine Behauptung aufgestellt, welche sogar rufschädigend wirkt. 

Auch anonyme Beiträge müssen rechtskonform sein

Das geltende Recht gilt für alle Bewertungen. Egal, ob mit Klarnamen oder Pseudonym.  Werden Persönlichkeitsrechte verletzt oder unwahre Tatsachen verbreitet, sind sie angreifbar und können gelöscht werden. In besonders schweren Fällen kann sogar ein Gerichtsbeschluss erwirkt werden. Mit welchem die Plattform gezwungen wird, die Identität des Verfassers offenzulegen. Etwa bei Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung oder geschäftsschädigender Hetze. 

Folgen von falschem Kundenfeedback

Fake-Bewertungen sind mehr als nur ärgerlich. Denn wie bereits erwähnt, können sie handfeste wirtschaftliche Folgen haben. In vielen Fällen ist nicht nur das Image betroffen, sondern auch der Umsatz. Immer mehr Kunden verlassen sich bei ihrer Kaufentscheidung zunehmend auf Online-Rezensionen.

Mögliche Auswirkungen:

  • Reputationsschaden: Ein schlechter Schnitt im Bewertungsprofil schreckt ab.

  • Umsatzrückgang: Negative Rezensionen können direkte Auswirkungen auf Buchungen, Käufe oder Anfragen haben.

  • Verlust von Stammkundschaft: Auch langjährige Kunden könnten dadurch verunsichert werden.

  • Schlechtere Sichtbarkeit: Die Beiträge beeinflussen auch das lokale Ranking bei Google.

Wer sich nicht kümmert, riskiert, dass sich der Schaden verfestigt. Auch wenn die Bewertung objektiv unbegründet ist.

Kann man jemanden beauftragen, fremde Rezensionen zu entfernen?

Selbstverständlich müssen Sie sich nicht selbst mit der Löschmeldung befassen. Schalten Sie einen externen Dienstleister ein, wenn Sie sich nicht selbst durch Richtlinien, E-Mail-Kontakte und Widerspruchsprozesse kämpfen möchten. Dieser Schritt spart Ihnen nicht nur Zeit, sondern auch Nerven und Energie. Vor allem, wenn mehrere problematische Bewertungen gleichzeitig auftreten oder besonders hartnäckig sind.

Onno Plus ist auf die Entfernung unberechtigter Google-Rezensionen spezialisiert. Unser Team kennt nicht nur die formalen Anforderungen und aktuellen Plattformrichtlinien. Sondern auch die juristische Grundlage, auf der eine Löschung überhaupt möglich ist. Wir übernehmen die Prüfung, bereiten alle Unterlagen auf und stellen die notwendigen Anträge. Und das schnell, präzise und zielgerichtet.

Der große Vorteil: Sie zahlen bei uns nur im Erfolgsfall. Das bedeutet für Sie maximale Transparenz und kein finanzielles Risiko. Wenn Sie also verhindern möchten, dass unfaire oder falsche Rezensionen dauerhaft online stehen bleiben, können Sie den Löschprozess in unsere erfahrenen Hände geben. Und sich stattdessen ganz auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren. Unsere Erfolgsquoten liegen bei 90 %. 

Fazit

Unberechtigte Bewertungen im Internet sind kein Randphänomen. Und sie betreffen Firmen jeder Größe. Sollten Sie betroffen sein, ist es wichtig, dass Sie nicht untätig bleiben. Prüfen Sie den Inhalt kritisch, dokumentieren Sie Verstöße und nutzen Sie die Meldefunktion von Google. Auf diese Weise können Sie Reputationsschäden abwenden oder zumindest abmildern. Wenn Ihnen die Zeit fehlt, stehen Ihnen dafür spezialisierte Dienstleister wie Onno Plus zur Seite.

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