1-Sterne-Bewertung löschen lassen - geht das?

Sebastian Membrez
4 min Lesezeit
Aktualisiert am: 2. Okt. 2024

Sie haben hart gearbeitet, um Ihr Unternehmen aufzubauen und Kunden zu gewinnen bzw. zufriedenzustellen. Doch dann taucht eine 1-Sterne-Bewertung bei Google oder einer anderen Bewertungsseite auf, die nur darauf abzielt, Ihren guten Ruf zu schädigen. Und das schlimmste: Die Rezension enthält keinen Hinweis darauf, warum der Rezensent unzufrieden ist.

Wer steckt dahinter? Haben Sie einen Kunden verärgert? Oder ist es ein neidischer Konkurrent oder lediglich ein Troll mit zu viel Langeweile? Seien Sie unbesorgt: Es gibt Möglichkeiten, wie Sie mit derartigen Bewertungen umgehen können.

Können Bewertungen gelöscht werden?

Die kurze Antwort lautet: Ja, Sie können Bewertungen löschen lassen. Aber nicht in jedem Fall. Denn Rezensionen sind grundsätzlich durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Das bedeutet, dass jeder seine persönliche Meinung bzw. Ansichten über ein Unternehmen äußern darf, auch wenn diese negativ ist. Das Löschen einer Google-Bewertung (auch 1-Sterne-Bewertungen) ist nur unter folgenden Aspekten möglich:

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Verstoß gegen Richtlinien

Die Vorgaben der Seite legen fest, welche Inhalte erlaubt sind und welche nicht. Eine Bewertung verstößt zum Beispiel gegen die Richtlinien der jeweiligen Bewertungsplattform, wenn:

  • sie Spam oder Werbung enthält

  • der Inhalt irreführende Informationen aufweist

  • persönliche Informationen oder vertrauliche Daten beinhaltet

  • illegale, obszöne, bedrohende oder diskriminierende Inhalte enthält

  • nicht relevant oder hilfreich für andere Nutzer ist

Gegen geltendes Recht verstößt

  • die Bewertung enthält falsche Tatsachenbehauptungen, die nachweisbar unwahr sind und dem Unternehmen nachhaltig schaden

  • der Inhalt aus Schmähkritik besteht, die nur der Herabsetzung oder Diffamierung dient und keine sachliche Auseinandersetzung darstellt

  • der Text der Rezension enthält Verleumdung oder üble Nachrede (mehr Infos zum Thema hier), die das Image oder die Ehre der Firma verletzen

Wenn Sie als Unternehmen eine Bewertung löschen lassen wollen, müssen Sie nachweisen, dass diese gegen Gesetze verstößt. Dafür müssen Sie die Bewertung auf der jeweiligen Bewertungsplattform melden und den Sachverhalt detailliert darlegen. Die Seite wird dann die Rezension prüfen und gegebenenfalls entfernen.

Lesen Sie auch: Google Bewertung zurückverfolgen - möglich?

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Wie Sie Fake-Bewertungen entfernen können

Eines vorweg: Sie selbst können keine fremden Bewertungen löschen. Dieser Schritt muss immer von der Plattform selbst erfolgen. Sie können jedoch die dafür notwendigen Schritte einleiten:

  • Prüfen Sie die Erfolgsaussichten. Bevor Sie die Rezension zur Meldung einreichen, stellen Sie sich die Frage, ob die Kritik wirklich ungerechtfertigt ist. Negative Meinungen sind nicht angenehm, aber legitim. Wenn die Bewertung im rechtlich zulässigen Rahmen liegt und auch nicht gegen die Vorgaben der jeweiligen Plattform, beispielsweise Google, verstößt, wird das Entfernen kaum möglich sein.

  • Melden Sie die Bewertung und legen Sie den Sachverhalt glaubhaft dar. Wenn Sie selbst als Unternehmer eine Rezension melden wollen, müssen Sie dies über das Kontaktformular tun. Geben Sie bei der Meldung den Link zur Rezension, die zu beanstandende Textpassage und Ihre Stellungnahme an. Sichern Sie in jedem Fall die Bewertung, beispielsweise durch einen Screenshot, um Ihrer Beweispflicht nachzukommen.

  • Bewertung rechtssicher durch einen Rechtsanwalt löschen lassen: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Rezension rechtlich zulässig ist, oder aber wenn die Plattform nicht auf Ihre Meldung reagiert, können Sie einen Fachanwalt einschalten. Dieser kann die Rechtswidrigkeit der Bewertung nachweisen, die Löschung beantragen und bei Bedarf diese auch gerichtlich durchsetzen. Dafür muss er die Bewertungsplattform als Störer haftbar machen. Das heißt, dass die Seite ihre Prüfpflicht bezüglich rechtswidriger Beiträge (sofern dies zutrifft) verletzt hat.

  • Gerichtliche Schritte einleiten: Wenn die Plattform nicht auf Ihre Meldung oder Ihr anwaltliches Schreiben reagiert oder gar Ihre Beanstandung ablehnt, können Sie juristische Schritte einleiten. In diesem Fall haben Sie dann einen Unterlassungsanspruch und können die Seitenbetreiber kostenpflichtig abmahnen. Schadensersatz können Sie jedoch nicht verlangen. Wenn auch das erfolglos bleibt, können Sie eine einstweilige Verfügung beantragen, um die Bewertung schnell zu entfernen. Um weitere Ansprüche geltend zu machen, müssen Sie jedoch die Identität des Verfassers kennen. Das kann auf Seiten wie kununu etwa schwierig werden, da hier die Bewerter anonym in der Öffentlichkeit auftreten.

Unser Tipp: Bei der Meldung der 1-Stern-Bewertung kommt es auf den genauen Wortlaut an. Viele Löschungsanträge scheitern daran und werden intern von den Plattformen aus diesem Grund abgelehnt. Wir von Onno Plus arbeiten mit einem Team von Fachanwälten zusammen, die sich genau auf derartige Fälle spezialisiert haben.

Unsere Löschquote liegt bei 90 % und fast immer ist die zu beanstandende Bewertung innerhalb von 14 Tagen aus dem jeweiligen Unternehmerprofil verschwunden. Wenn Sie 1-Sterne-Bewertung löschen lassen wollen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir übernehmen die weiteren Schritte für Sie.

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Fragen & Antworten